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News und Aktuelles

Neue Entgelttabelle

Die GTÜ erhöht die Preise für die Hauptuntersuchung geringfügig zum 1. März 2012. So kostet die HU am Pkw dann 62,- Euro statt aktuell 61,- Euro. Auch die Preise für die Untersuchung an Pkw-Anhängern steigen um 1,- Euro. Im Bereich der Motorräder sowie bei Änderungsabnahmen ändert sich an den Preisen jedoch nichts. Eine genaue Übersicht der einzelnen Prüfentgelt finden Sie ab 01.03.12 auf dieser Homepage.

 

 
Winterreifen erforderlich

Gemäß Gesetzestext darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, die mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet sind. Bei entsprechenden Straßenverhältnissen führt also kein Weg mehr an Reifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder dem Schneeflockensymbol vorbei.

Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne M+S-Reifen kostet gemäß Bußgeldkatalog 40 €. Bei gleichzeitiger Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind 80 € fällig sowie 1 Punkt beim KBA in Flensburg.

 

Ihr gutes Recht im Schadenfall

Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden ist, hat weiterhin Anspruch darauf, den Schaden an seinem Fahrzeug von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen begutachten zu lassen. Dabei darf sich der Geschädigte den Gutachter seines Vertrauens aussuchen. Hierauf weist Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels hin.
Auch wenn die Versicherungen immer wieder darauf drängen, dass kein Gutachter erforderlich sei, darf der Geschädigte gemäß BGH-Rechtsprechung bei einer Schadenhöhe von mehr als 750 Euro ein Gutachten erstellen lassen.

 

 

Wenn Sie im Unfall-schadenfall Fragen haben, dann rufen Sie uns an!

 

 


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