Gemäß Gesetzestext darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, die mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet sind. Bei entsprechenden Straßenverhältnissen führt also kein Weg mehr an Reifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder dem Schneeflockensymbol vorbei.
Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne M+S-Reifen kostet gemäß Bußgeldkatalog 40 €. Bei gleichzeitiger Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind 80 € fällig sowie 1 Punkt beim KBA in Flensburg.
Ihr gutes Recht im Schadenfall
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden ist, hat weiterhin Anspruch darauf, den Schaden an seinem Fahrzeug von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen begutachten zu lassen. Dabei darf sich der Geschädigte den Gutachter seines Vertrauens aussuchen. Hierauf weist Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels hin. Auch wenn die Versicherungen immer wieder darauf drängen, dass kein Gutachter erforderlich sei, darf der Geschädigte gemäß BGH-Rechtsprechung bei einer Schadenhöhe von mehr als 750 Euro ein Gutachten erstellen lassen.
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