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News und Aktuelles

Zurückkleben der HU-Plakette

Trotz vielerorts anders lautender Presseberichte wird ab dem 1. April 2012 die Plakette im Rahmen der Hauptuntersuchung weiterhin auf den Monat zurückgeklebt, in dem das Fahrzeug zur HU hätte vorgestellt werden müssen. Die eigentlich zum April geplante Änderung der Verordnung ist vom Gesetzgeber immer noch nicht verabschiedet, so dass es vorerst bei der alten Regelung bleibt.
Spätestens zum 1.1.2013 ist damit zu rechnen, dass das Zurückkleben der HU-Plakette dann entfällt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

 

Ihr gutes Recht im Schadenfall

Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden ist, hat weiterhin Anspruch darauf, den Schaden an seinem Fahrzeug von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen begutachten zu lassen. Dabei darf sich der Geschädigte den Gutachter seines Vertrauens aussuchen. Hierauf weist Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels hin.
Auch wenn die Versicherungen immer wieder darauf drängen, dass kein Gutachter erforderlich sei, darf der Geschädigte gemäß BGH-Rechtsprechung bei einer Schadenhöhe von mehr als 750 Euro ein Gutachten erstellen lassen.

 

 

Wenn Sie im Unfall-schadenfall Fragen haben, dann rufen Sie uns an!

 

 


Auto-Unfall?

Unfallschaden ? - Wessels fragen...

Wenn Sie - ob verschuldet oder unverschuldet - in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und benötigen von unabhängiger Stelle einen kompetenten Rat, dann scheuen Sie sich nicht, bei uns nachzufragen. Wir beraten Sie neutral und im Bereich von Erstanfragen kostenlos, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen.

Unfallschadengutachten
Wenn Sie als Kraftfahrzeughalter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, erstellen wir von Ihrem Fahrzeug ein Gutachten nach Haftpflichtschadengesichtspunkten, mit dem Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen können. Wir ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer, eine eventuelle Wertminderung und - sollten die Reparaturkosten zur Höhe den Fahrzeugwert tangieren - die Wiederbeschaffungsdauer, den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert Ihres Fahrzeugs.

Als Mitglied im BVSK - Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. - gehören wir zum größten deutschen Verband der freien und qualifizierten KFZ-Sachverständigen. Dies gewährleistet eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Gutachten und bedeutet für Sie im Regelfall eine zügige Schadensregulierung seitens der Versicherungswirtschaft.


Im Falle eines Voll- oder Teilkaskoschadens erstellen wir ebenfalls das Gutachten für Sie, sofern Ihre Kaskoversicherung damit einverstanden ist.

SSH-Station Rheine und Ibbenbüren
Mit unseren Schaden-Schnell-Hilfe-Stationen in Rheine und Ibbenbüren führen wir im Auftrag der Assekuranz Begutachtungen und Bewertungen von Fahrzeugen, Maschinen und Gegenständen durch. Auch die Feststellung von KFZ-Schäden und die Prüfung von allgemeinen Haftpflichtschäden fällt in unser Aufgabengebiet als SSH-Vertragspartner.

 

ADAC-Vertragssachverständiger

Wenn Sie im ADAC sind, stehen wir als Ansprechpartner für Sie zur Verfügung weiter...

Rechtssprechungs-Report

Hier finden Sie interessante Gerichtsurteile rund ums KFZ weiter...

Kfz-Sachverständigenbüro Wessels