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Unfallschaden ? - Wessels fragen...
Wenn Sie - ob verschuldet oder unverschuldet - in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und benötigen von unabhängiger Stelle einen kompetenten Rat, dann scheuen Sie sich nicht, bei uns nachzufragen. Wir beraten Sie neutral und im Bereich von Erstanfragen kostenlos, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen.
Unfallschadengutachten Wenn Sie als Kraftfahrzeughalter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, erstellen wir von Ihrem Fahrzeug ein Gutachten nach Haftpflichtschadengesichtspunkten, mit dem Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen können. Wir ermitteln die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer, eine eventuelle Wertminderung und - sollten die Reparaturkosten zur Höhe den Fahrzeugwert tangieren - die Wiederbeschaffungsdauer, den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert Ihres Fahrzeugs.
Als Mitglied im BVSK - Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. - gehören wir zum größten deutschen Verband der freien und qualifizierten KFZ-Sachverständigen. Dies gewährleistet eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Gutachten und bedeutet für Sie im Regelfall eine zügige Schadensregulierung seitens der Versicherungswirtschaft.
Im Falle eines Voll- oder Teilkaskoschadens erstellen wir ebenfalls das Gutachten für Sie, sofern Ihre Kaskoversicherung damit einverstanden ist.
SSH-Station Rheine und Ibbenbüren Mit unseren Schaden-Schnell-Hilfe-Stationen in Rheine und Ibbenbüren führen wir im Auftrag der Assekuranz Begutachtungen und Bewertungen von Fahrzeugen, Maschinen und Gegenständen durch. Auch die Feststellung von KFZ-Schäden und die Prüfung von allgemeinen Haftpflichtschäden fällt in unser Aufgabengebiet als SSH-Vertragspartner.
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