|
Zurückkleben der HU-Plakette |
Trotz vielerorts anders lautender Presseberichte wird ab dem 1. April 2012 die Plakette im Rahmen der Hauptuntersuchung weiterhin auf den Monat zurückgeklebt, in dem das Fahrzeug zur HU hätte vorgestellt werden müssen. Die eigentlich zum April geplante Änderung der Verordnung ist vom Gesetzgeber immer noch nicht verabschiedet, so dass es vorerst bei der alten Regelung bleibt. Spätestens zum 1.1.2013 ist damit zu rechnen, dass das Zurückkleben der HU-Plakette dann entfällt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Ihr gutes Recht im Schadenfall
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden ist, hat weiterhin Anspruch darauf, den Schaden an seinem Fahrzeug von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen begutachten zu lassen. Dabei darf sich der Geschädigte den Gutachter seines Vertrauens aussuchen. Hierauf weist Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels hin. Auch wenn die Versicherungen immer wieder darauf drängen, dass kein Gutachter erforderlich sei, darf der Geschädigte gemäß BGH-Rechtsprechung bei einer Schadenhöhe von mehr als 750 Euro ein Gutachten erstellen lassen.
Wenn Sie im Unfall-schadenfall Fragen haben, dann rufen Sie uns an!
|