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News und Aktuelles

Zurückkleben der HU-Plakette

Trotz vielerorts anders lautender Presseberichte wird ab dem 1. April 2012 die Plakette im Rahmen der Hauptuntersuchung weiterhin auf den Monat zurückgeklebt, in dem das Fahrzeug zur HU hätte vorgestellt werden müssen. Die eigentlich zum April geplante Änderung der Verordnung ist vom Gesetzgeber immer noch nicht verabschiedet, so dass es vorerst bei der alten Regelung bleibt.
Spätestens zum 1.1.2013 ist damit zu rechnen, dass das Zurückkleben der HU-Plakette dann entfällt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

 

Ihr gutes Recht im Schadenfall

Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden ist, hat weiterhin Anspruch darauf, den Schaden an seinem Fahrzeug von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen begutachten zu lassen. Dabei darf sich der Geschädigte den Gutachter seines Vertrauens aussuchen. Hierauf weist Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels hin.
Auch wenn die Versicherungen immer wieder darauf drängen, dass kein Gutachter erforderlich sei, darf der Geschädigte gemäß BGH-Rechtsprechung bei einer Schadenhöhe von mehr als 750 Euro ein Gutachten erstellen lassen.

 

 

Wenn Sie im Unfall-schadenfall Fragen haben, dann rufen Sie uns an!

 

 


Plakette fällig?

Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO
Alle zwei Jahre muss Ihr Auto, Ihr Anhänger oder Ihr Motorrad zur gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO. Diese Abnahme können Sie an unseren KFZ-Prüfstellen in Rheine oder Ibbenbüren durchführen lassen.
Unsere Prüfstelle in Rheine ist wochentags von 8.00 bis 17.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr durchgehend geöffnet. Unsere Prüfstelle in Ibbenbüren ist wochentags von 9.00 bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet.

 

In der Regel können Sie Ihr Fahrzeug ohne lange Wartezeit und ohne Voranmeldung abnehmen lassen, und die Tasse Kaffee gibt es gratis dazu. Denken Sie bitte daran, Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung mitzubringen.
Auch die Abgasmessung führen wir in unserem Hause mit durch. Lassen Sie ganz bequem die Hauptuntersuchung einschließlich Messung der Abgase bei uns durchführen!
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie doch einfach an (Tel. 05971 / 9616055).


Änderungsabnahmen
Änderungen an Kraftfahrzeugen, z. B. Anbau eines Sonderlenkrades, veränderte Rad-/Reifenkombinationen oder Fahrwerktieferlegung bedürfen i. d. R. einer Anbaubegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur, da ansonsten die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs erlischt.


Möchten Sie eine Änderungsabnahme an Ihrem Fahrzeug durchführen lassen, so bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung mit. Des weiteren benötigen wir vom veränderten Fahrzeugteil die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder das Teilegutachten. Diese Papiere sind in der Regel beim Teilekauf dabei. Sollten Sie keine Papiere erhalten haben, so bemühen wir uns gerne, Ihnen die benötigten Unterlagen schnell und unkompliziert zu besorgen.

 

ADAC-Vertragssachverständiger

Wenn Sie im ADAC sind, stehen wir als Ansprechpartner für Sie zur Verfügung weiter...

Rechtssprechungs-Report

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Kfz-Sachverständigenbüro Wessels