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Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO Alle zwei Jahre muss Ihr Auto, Ihr Anhänger oder Ihr Motorrad zur gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO. Diese Abnahme können Sie an unseren KFZ-Prüfstellen in Rheine oder Ibbenbüren durchführen lassen. Unsere Prüfstelle in Rheine ist wochentags von 8.00 bis 17.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr durchgehend geöffnet. Unsere Prüfstelle in Ibbenbüren ist wochentags von 9.00 bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet.
In der Regel können Sie Ihr Fahrzeug ohne lange Wartezeit und ohne Voranmeldung abnehmen lassen, und die Tasse Kaffee gibt es gratis dazu. Denken Sie bitte daran, Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung mitzubringen. Auch die Abgasmessung führen wir in unserem Hause mit durch. Lassen Sie ganz bequem die Hauptuntersuchung einschließlich Messung der Abgase bei uns durchführen! Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie doch einfach an (Tel. 05971 / 9616055).
Änderungsabnahmen Änderungen an Kraftfahrzeugen, z. B. Anbau eines Sonderlenkrades, veränderte Rad-/Reifenkombinationen oder Fahrwerktieferlegung bedürfen i. d. R. einer Anbaubegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur, da ansonsten die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs erlischt.
Möchten Sie eine Änderungsabnahme an Ihrem Fahrzeug durchführen lassen, so bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung mit. Des weiteren benötigen wir vom veränderten Fahrzeugteil die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder das Teilegutachten. Diese Papiere sind in der Regel beim Teilekauf dabei. Sollten Sie keine Papiere erhalten haben, so bemühen wir uns gerne, Ihnen die benötigten Unterlagen schnell und unkompliziert zu besorgen.
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